Bodenbelag in Mietwohnungen: erlaubt und rückbaufähig
Wer eine Mietwohnung bezieht, steht früher oder später vor der Frage, welcher Bodenbelag sich ohne Ärger mit der Vermieterin oder dem Vermieter verlegen lässt. Grundsätzlich gilt: Der vorhandene Boden gehört zur Mietsache und darf nicht ohne Zustimmung dauerhaft verändert werden. Wer eigenmächtig Fliesen entfernt oder Parkett abschleift, riskiert Ärger und Schadensersatz. Erlaubt sind dagegen in der Regel alle Beläge, die schwimmend verlegt werden und sich spurlos wieder entfernen lassen – also Laminat, Vinyl in Klickform, Teppichboden oder auch Kork als Klickvariante. Entscheidend ist, dass der Originalboden darunter keinen Schaden nimmt und nach dem Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann.
Bevor man zur Tat schreitet, lohnt ein Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung. Viele Verträge enthalten eine Klausel, die Veränderungen am Bodenbelag von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht. Diese Zustimmung darf nicht willkürlich verweigert werden, wenn der geplante Belag fachgerecht verlegt wird und keine bleibenden Schäden zu erwarten sind. Besonders bei Mietwohnungen mit hellhörigen Decken spielt zudem der Schallschutz eine Rolle. Wer sich für Korkboden in der Mietwohnung entscheidet, profitiert von guter Trittschalldämmung und einem warmen Untergrund, ohne den Estrich oder Altbelag anzutasten. Wichtig ist, dass die Verlegung ohne festes Verkleben erfolgt, damit der Belag beim Auszug wieder entfernt werden kann.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, wer die Kosten für den Rückbau trägt. Schwimmend verlegte Böden lassen sich meist problemlos wieder aufnehmen und können sogar in der nächsten Wohnung weiterverwendet werden. Anders sieht es bei verklebten Belägen aus: Hier bleibt oft Kleber auf dem Untergrund zurück, dessen Entfernung aufwendig und teuer ist. Mieterinnen und Mieter sollten daher vorab schriftlich klären, ob der Vermieter den Rückbau verlangt oder ob der neue Belag bleiben darf. In vielen Fällen einigt man sich darauf, dass ein hochwertiger, schwimmend verlegter Boden in der Wohnung verbleibt – das erspart beiden Seiten Arbeit und Kosten.
Praktisch bewährt hat sich folgende Reihenfolge: Zuerst den Vermieter informieren und die Zustimmung einholen, dann den passenden Belag auswählen und schließlich fachgerecht verlegen. Wer unsicher ist, ob der gewählte Boden für die eigene Wohnung geeignet ist, kann sich vorab in einem Fachgeschäft oder online beraten lassen. So vermeidet man Fehlkäufe und stellt sicher, dass der Bodenbelag sowohl den eigenen Wohnansprüchen als auch den mietrechtlichen Vorgaben gerecht wird.